Startseite Grundschule Vaterstetten
Unsere Schule

Mitgliedschaft

Im Förderverein können Sie sich auf vielfältige Weise engagieren

  • Sie möchten gerne die Schule unterstützen, haben aber selber wenig Zeit?
    Dann werden Sie Fördermitglied.
    Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag finanzieren Sie unsere wichtigen Projekte wie Singklassen, Medienkompetenzvorträge oder die innovative Theaterarbeit EUKITEA.
  • Sie können sich vorstellen, bei bestimmten Aktionen einige Stunden mitzuarbeiten?
    Werden Sie Mitglied.
    Sie unterstützen uns damit bei der Spendenakquise und helfen uns beispielsweise beim Sommerfest am Stand des Fördervereins.
  • Sie möchten sich das ganze Jahr über aktiv an der Arbeit des Fördervereins beteiligen?
    Werden Sie Mitglied und kandidieren Sie für den Vorstand.
    Als Vorstand, Stellvertreter, Kassenwart oder Beisitzer entscheiden Sie in allen Belangen des Fördervereins mit und gestalten Sie so aktiv die schulische Arbeit.
    Unsere Beitrittserklärung können Sie herunterladen und ausgefüllt in den Briefkasten der Schule werfen.

Beitragsordnung des Fördervereins „Grundschule an der Wendelsteinstraße“

nachfolgend Verein genannt

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.

Die festgesetzten Beträge werden zum dem Beschluss nächstfolgenden 1. September erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragsklasse 1

  • Mitgliedsform: Mitglied
  • Beitragshöhe: 20,00 €

Beitragsklasse 2

  • Mitgliedsform: Ehepaare
  • Beitragshöhe: 25,00 €

Beitragsklasse 3

  • Mitgliedsform: Ermäßigter Beitrag
  • Beitragshöhe: 5,00 €

Beitragsklasse 4

  • Mitgliedsform: Fördermitglieder – natürliche Personen
  • Beitragshöhe: 50,00 €

Beitragsklasse 5

  • Mitgliedsform: Fördermitglieder – juristische Personen, Personengemeinschaften
  • Beitragshöhe: 100,00 €

Der Vorstand entscheidet im Bedarfsfall über eine Beitragsermäßigung (Beitragsklasse 3).

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.10. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

Bei Verzug werden Mahngebühren von € 10 pro Mahnung erhoben.

Bankgebühren für Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat (z. B. geänderte Kontoverbindung, fehlende Kontodeckung) sind vom Mitglied zu tragen.

Erfolgt der Vereinseintritt bis zum 15.02, so wird der Jahresbeitrag vollständig erhoben, danach wird der Jahresbeitrag zur Hälfte erhoben.

Im verlängerten ersten Geschäftsjahr wird ein zusätzlicher Gründungsbeitrag in Höhe des 0,5 fachen Beitrags 3 Wochen nach Vereinsgründung fällig. Dieser Beitrag kann auch bar auf der Gründungsversammlung entrichtet werden. Zum 01.10.2009 werden dann die regulären Beiträge fällig.