Kooperation Schule-Hort St.Josef
„KATH. KINDERHORT ST. JOSEF UND GRUNDSCHULE AN DER WENDELSTEINSTRASSE “ ZUR GEMEINSAMEN KOOPERATION
1. Vorüberlegungen
Die Vielfalt von Lebenslagen im Prozess des Aufwachsens der heutzutage zunehmend von sozialen und kultureller Pluralität, von Multikulturalität und Multireligiosität, auch Migration Internationalisierung und Globalisierung geprägt wird, lässt sich im Blick auf seine Konsequenzen für die Schullandschaft längst nicht mehr auf den Nenner eines einzig gültigen Schulmodells bringen.
Kinder und Jugendliche brauchen eine Schule und eine Betreuungseinrichtung die bereit und in der Lage sind, sich auf diese Vielfalt einzustellen und kreativ, sensibel, phantasievoll, aber auch offen selbstkritisch und reflektierend mit Angeboten zu reagieren, die auf die Individualität des ihr anvertrauten Personenkreises Bezug nehmen.
Die Grundschule an der Wendelsteinstraße befindet sich seit 2001 in einem Schulentwicklungsprozess, der im Blick auf das individuelle Wohl des Kindes Erziehung und Unterricht einer ständigen Reflexion unterzieht und damit einhergehend dem Kollegium die Möglichkeit bietet, am eigenen Weiterentwicklungsprozess zu arbeiten. Lehrerkollegium und Schulleitung sind sich einig in dem Wunsch, permanent an Unterrichtsverbesserungen zu arbeiten, um dem obersten Ziel der Individualisierung und Persönlichkeitsbildung der Kinder gerecht zu werden.
Gegenwärtige Reformbemühungen setzen da an, wo es um Defizite in der Erziehung und Bildung im Elementarbereich und in der schulbegleitenden Familienerziehung geht. Es ist ebenso richtig, die Familie an ihre Verantwortung zu erinnern und sie in dieser Verantwortung zu fördern. Zu fragen ist aber ebenso, wie Erziehungs- und Bildungsangebote in ihrer Familien ergänzenden Funktion attraktiver gemacht werden können und familienergänzend auf die Erfordernisse im Alltag z.B. auf alleinerziehende Familienteile zugeschnitten werden können. Eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile entspricht nicht nur dem Wunsch und der Lebensführung vieler Mütter und Väter, sondern ist heute vielfach schon aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich.
Es darf dabei nicht isoliert die Schule in den Blick kommen, sondern es muss das Zusammenwirken aller an der Erziehung und Bildung beteiligten Institutionen und Träger bedacht werden, das Elternhaus ebenso wie Schule oder ergänzende
Betreuungseinrichtungen und sozialwirksame Einrichtungen der gesellschaftlichen Umwelt beispielsweise in Form der Medien.
Angebote außerhalb des Unterrichtes müssen als Chance begriffen werden, das Bildungs- und Lernspektrum unserer Schule zu erweitern und neue Formen zu praktizieren. Dazu sind Schulleitung und Kollegium der Grundschule an der Wendelsteinstraße in Zusammenarbeit mit dem Hort als außerschulische Betreuungsmaßnahme gerne bereit.
Die Gestaltung von schulischen Angeboten über den Unterricht hinaus setzt Erfahrungen und Kompetenzen voraus, die sicherlich zum Profil der Kinder-und Jugendarbeit passen beziehungsweise der Sozialpädagogik und Sozialarbeit. In diese Sinne setzen wir Hoffnung auf eine erfolgreiche Kooperation zwischen der Institution Schule und der Einrichtung Hort.
Wir kommen damit auch der im Lehrplan (LP) 2000 Kapitel I/3 formulierten Forderung nach einer stimmigen und an den Leitlinien des LP orientierten Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Fachkräften nach. Die anzustrebenden Kooperationsangebote dürfen nicht auf den Ort „Schule „ begrenzt sein.
Dem situativen Ansatz von Bildungsarbeit wird nur der konsequente Einbezug unterschiedlicher Lebens- und Lernorte gerecht.
Am Bedarf orientierte Kooperationsvereinbarungen brauchen eine stabile Grundlage. Dazu gehören für beide Einrichtungen entsprechende finanzielle Ausstattungen und für den Bereich unserer Schule positivere Voraussetzungen im Raumprogramm.
2. Familienunterstützende Arbeit
Der Kinderhort eine Einrichtung der Jugendhilfe, ist in das Sozialgesetzbuch- Achtes Buch Kinder und Jugendhilfegesetz gesetzlich eingebunden.
Hier heißt es entsprechend: „ In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen) soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit gefördert werden. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und Ihrer Familien orientieren“.
Der Hort stellt familienergänzend ein eigenständiges Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot für Schulkinder dar.
In diesem Sinne ist die Erfüllung folgender Aufgaben sicherzustellen:
• Einbeziehung der Familie und des näheren sozialen Umfeldes der Kinder
• Einbeziehung der Freunde /des unmittelbaren Freundeskreises außerhalb des Hortes
• Erziehungspartnerschaftliches Zusammenwirken von Eltern und Schule als Kooperationspartner
3. Notwendigkeit der Kooperation von Hort und Schule
3.1. Gesetzliche Grundlagen
Einige gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule im Sinne einer Erziehungspartnerschaft sind:
• § 22 Abs. 2 und 3, § 16 und § 81 KJHG
• Art. 31 Abs. 2 Art. 74 Abs. 1, Art. 76 Bay – EUG
• Amtlicher Lehrplan 2000 Kapitel 1/3
• BayKiBiG Art. 15 Abs. 3:Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und die Lehrkräfte an den Schulen sollen sich regelmäßig über ihre pädagogische Arbeit informieren und die pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen.
3.2. Pädagogische Grundlage
• Hort und Schule sind gleichermaßen verpflichtet, den Erziehungs- und Bildungsauftrag entsprechend den individuellen Erfordernissen des Kindes zu erfüllen.
• Schul-/Hortkinder erfahren Familie, Schule und Hort als unterschiedliche Lebensbereiche, was die Abstimmung eines gemeinsamen Konzeptes notwendig macht. Dies gibt den Kindern Geborgenheit, Anerkennung, Orientierung, Klarheit, Sicherheit, Vertrauen, den Anforderungen gerecht zu werden und zunehmend Lebenskompetenz zu entwickeln.
• Die Kinder lernen ganzheitlich, sie nehmen ihre Umwelt mit allen Sinnen wahr und lernen aus dem sozialen Spannungsfeld der Lebenswirklichkeit heraus. Sie erleben, wie sie schulisches Lernen in ihrem Alltag umsetzen können und dabei ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten und damit ihre Persönlichkeit in ganzheitlicher Sicht zu entwickeln und zu „bilden“.
4. Zusammenarbeit Hort- Schule
4.1.Vorraussetzungen der Zusammenarbeit
Entscheidend für eine intensive Zusammenarbeit ist, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte:
• Bereitschaft und Offenheit für Veränderungen und Prozesse einbringen.
• Achtung vor der Arbeit und der Position des anderen haben.
• sich gegenseitig Akzeptanz, Vertrauen und Sicherheit geben.
• ihre Kompetenzen und Ressourcen dem Anderen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu öffnen
4.2. Formen der Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften
4.2.1.Organisatorische Abstimmung von Hort und Schulbetrieb
Für jede Einrichtung stellt sich eine Kontaktperson zu Verfügung.
Diese stimmen gemeinsam mit Schulleitung und Hortleitung
in mindestens halbjährlichen Abständen die inhaltlichen Konzeptionen, Förder- und Organisationsschwerpunkte der Schule und des Hortes miteinander ab:
• Öffnungszeiten der Schule und des Hortes
• Hausordnung
• Organisation des Hortbetriebes und der schulischen Termine
• Veränderungen in den Hortverträgen
• Klassenlehrkräfte und Erzieherinnen informieren sich rechtzeitig über anstehende Termine und gemeinsame Vorhaben, die die jeweiligen Klassen /Gruppen/Kinder betreffen
• Regelung bei Hitzefrei und Ausfallstunden
• Nachmittagsunterricht/Wahlunterricht der Kinder
• Das Förderkonzept der Schule für das aktuelle Schulhalbjahr
• Änderungen bei inhaltlichen Schwerpunkten der Schule (Unterrichtsentwicklung)
• Information über den Lehrplan jeder Jahrgangstufe
• Information über situative Schwerpunkte im Hort
• Festlegung von gemeinsamen Zielen
• Austausch über pädagogische Maßnahmen
• Kooperation bei der Phase der Schuleinschreibung
• mögliche Berücksichtigung der Hortkinder bei der Klasseneinteilung
• Nutzung der Schulturnhalle durch den Hort
• Einleitung von periodischen Evaluationsmaßnahmen über die erfolgte Zusammenarbeit
4.2.2. Transparenz
• gegenseitige Hospitationen
• gegenseitige Teilnahme an Elternabenden
• gegenseitige Teilnahme an Informationsveranstaltungen
(Bsp. Tag der offenen Tür)
• gemeinsame Fort - und Weiterbildungen (z.B. Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe)
• wechselseitige Teilnahme an Festen und Feiern
5. Gemeinsame Begleitung und Unterstützung der Kinder
„Mündigkeit als pädagogische Zielvorstellung bedeutet die Fähigkeit und Bereitschaft des Menschen, das soziale Leben zu bewältigen, sein Leben autonom zu gestalten und für sich selbst verantwortlich zu werden sowie mit der Sachwelt zurechtzukommen und in dieser angemessen urteilen und agieren zu können. „
Das Ziel unserer professionellen Begleitung des kindlichen Entwicklungs- und Lernprozesses ist, den Kindern über entsprechend bereit gestellte Lernumgebungsarrangements den Erwerb folgender Schlüsselqualifikationen zu ermöglichen:
Das Kind als vollwertige
Persönlichkeit
I) Lernkompetenz
II) Selbstkompetenz
III) Sozialkompetenz
IV) Sachkompetenz
Die vier genannten Kompetenzen stehen in einer Wechselwirkung zueinander, deshalb müssen alle vier Bereiche fokussiert sein und bei wesentlichen Entscheidungen Berücksichtigung finden.
5.1. Unterstützung der Lernkompetenz
Definition: Lernkompetenz ist das Wissen, wie man Wissen erwerben kann und die Fähigkeit zu lernen. Sie umfasst:
• Das Wissen, wo und wie man sich Informationen beschaffen kann (einschließlich der Nutzung moderner Medien)
• Das Beherrschen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen sowie Entschlüsseln der Bildsprache.
• Das Beherrschen von Lern- und Arbeitstechniken
Förderung der Lernkompetenz im Hort:
Kindern sollen sich im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung im Hort Lerntechniken aneignen. Hortfachkräfte leiten die Kinder an, wie man Arbeitszeit und –aufgaben richtig einteilt, zwischen arbeitsintensiven und Entspannungsphasen wechselt, welche Hilfsmittel man einsetzen kann und wie man den Wissensstoff besser strukturiert.
5.2. Methoden in Zusammenarbeit mit der Schule:
• Im Bedarfsfall erstellen eines individuellen Förderplanes für das Hortkind
• Absprache von individueller Hausaufgabenbetreuung und möglichen Förderangeboten für jedes Kind
• Rückmeldesystem speziell bei stark verhaltensauffälligen und lernschwachen Schülern (mit Schweigepflichtentbindung)
• gemeinsame Entwicklungsgespräche Hort- Schule
• Hort-Fachkräfte beraten mit bei Fragen des Schulübertritts
• Einblick in den schulischen Maßnahmenkatalog
• Fortführung des übergreifenden Lernziels „Lernen lernen“
• Wahrung des Begriffes „Kind als Konstrukteur seines Wissens“, d.h. Wahrung und Unterstützung individueller Lernfortschritte (kreativ, musisch, sozial, praktisch, kognitiv, mündlich, im Team)
• Diagnoseinstrumente
• Neue Sicht des Fehlers
• Unterstützung bei Leistungserziehung
• Förderung von Lernneugier
• Förderung von Ausdauer und Anstrengungsbereitschaft
• Auseinandersetzung mit neuen Lerntechniken
• Unterstützung bei neuen Arbeitstechniken
• Einsatz von Lernsoftware
• Pflege des Team- Lernens (Partnerarbeit, Gruppenarbeit, gegenseitige Hilfestellung)
• Umgang mit neuen Medien (Anpassung an Schulsoftware)
5.3. Stärkung der Selbstkompetenz:
Definition: Selbstkompetenz umfasst insbesondere:
• Eine stabile Ich-, soziale und kulturelle Identität
• Ein positives Selbstkonzept, Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
• Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten
• Fähigkeit zur sinnvollen Freizeitgestaltung
• Kritisches Konsumverhalten
• Aktive Teilnahme an demokratischen Prozessen
Förderung der Selbstkompetenz durch:
• Aufbau von Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Selbstmanagement
• Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen
• Meinungsbildung
• Beteiligung der Kinder am Hortgeschehen z.B.: Kinderkonferenzen
• Entwicklung von Körperbewusstsein
• Entwicklung von Gesundheitsbewusstsein z.B.: Ernährung und Bewegung
5.4. Stärkung der Sozialkompetenz:
Definition: Soziale Kompetenz umfasst alle Fähigkeiten zu einem konstruktiven Miteinander im sozialen Zusammenleben und im Verhältnis zwischen Mensch und Natur. Sie beinhaltet besonders die Fähigkeit und Bereitschaft:
• auf andere zuzugehen
• sich in die Lage anderer einzufühlen
• Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu nehmen und eigene Bedürfnisse zurückstellen zu können
• Spielregeln im sozialen Miteinander auszuhandeln, anzuerkennen und einzuhalten
• miteinander streiten können
• soziale Konflikte gewaltfrei und nicht diskriminierend zu lösen
• konstruktiv Kritik zu üben
• soziale Identität zu erlangen
• eigene Schwächen anzunehmen und zu bewältigen
Förderung der sozialen Kompetenz im Hort:
Die Gruppe bietet den Kindern einen überschaubaren Rahmen in dem sie ein soziales Lernfeld vorfinden, teambezogenes Arbeiten lernen, Sozialverhalten, Toleranz und gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme einüben können. In der Hortgruppe bestehen feste Gruppenregeln, die von den Kindern und den Betreuern gemeinsam in den Kinderkonferenzen überprüft und erneuert werden. Eine konsequente und gerechte Handhabung ist Vorraussetzung für einen positiven Gruppenprozess.
Kinder müssen eine Streitkultur entwickeln und zur Einsicht gelangen, dass sie nicht allein im Zentrum stehen, sondern dass sie auf die anderen angewiesen sind. Sie erfahren, wie wichtig es ist, Beziehungen mit anderen zu haben, auf die man sich verlassen kann und was man dafür tun muss.
5.5. Stärkung der Sachkompetenz:
Definition: Sachkompetenz umfasst insbesondere:
• sein Leben in den Bereichen Familie, Freizeit selbstbestimmt gestalten,
• mit Medien kompetent umgehen,
• sich umweltfreundlich verhalten,
• naturwissenschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge verstehen,
• Interesse für Technik und kulturelle Umwelt entwickeln
• sich an demokratischen Prozessen beteiligen,
zu können.
Förderung der Sachkompetenz
• Werte Orientierung durch Vorleben im Hort
• Vermittlung von Basiswissen über alle Lebensbereiche
• Experimentieren
• Entwicklung von Umweltbewusstsein
• Entwicklung von Naturbewusstsein
• Entwicklung von Lebenspraxis
• Projektarbeit
6. Gegenseitige inhaltliche Unterstützung durch gemeinsame Projekte Hort-
Schule
Beispiele:
• Weiterführung/Unterstützung laufender Projektthemen ( z.B. Buchprojekt, Indianerprojekt, Ägyptenprojekt…) durch den Hort
• Möglichkeit der Geburtstagseinladungen an Freunde der Hortkinder
• Gemeinsame Aktionen z.B. von Theater- und Musikgruppen
• Gemeinsame kunstpädagogische Projekte
• Gemeinsame erlebnispädagogische Projekte
• Gemeinsame Exkursionen
• Gemeinsame Ausstellungen
• Projekte zum Thema anderen Kulturen
• Gemeinsame Werkprojekte mit der VHS
• Gemeinsame Projekte mit der Gemeindebücherei
• Gemeinsame soziale Projekte in der Gemeinde Vaterstetten
• Besuch der schuleigenen „Bücherei unterm Dach“ durch Hortkinder
• Teilnahme an Gewaltpräventionsmaßnahmen der Schule
• Suchtprävention „Starke Kinder sagen nein!“
• Gemeinsame Sportstunden
• Weiterführung des Faustlos- Programms im Hort
• Weiterführung/Unterstützung der Höflichkeitserziehung
• Gemeinsames Konzept zur Gesundheitserziehung
• Gemeinsames Konzept zur Unterstützung der Lesekompetenz
• Besondere Konzepte zur Unterstützung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten (ADS,ADHS, LRS, Dyskalkulie)
• Erste Hilfe Kurse
• Medienpädagogische Projektarbeit
• Computer-Kurse
• Video-Projekt, Film AG
• Sprach-Kurse
7. Gemeinsame Begleitung und Unterstützung von Eltern:
• gemeinsame Sprechstunde
• Festlegung von Verhaltensreglements
• gemeinsame Elterngespräche
• Runder Tisch Hort und Schule
• gemeinsame Vorträge durch Referenten zum Beispiel zu den Themen:
Gewaltprävention, Suchtprävention, Medienpädagogik, Kinder brauchen Grenzen etc
• Teilnahme an Elternversammlungen
• Teilnahme an Sprechtagen
• Kooperation der Elternbeiräte Hort- Schule
Eine enge Kooperation zwischen Schule und der Betreuungseinrichtung Hort im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ist nötig, um anzustrebende Erziehungs- und Bildungsziele gleichermaßen realisieren zu können.
Vaterstetten, im Januar 2006
Susanne Obermaier Susanne Anderl-Schottner
Hortleiterin Schulleiterin











